Angelverordnung

Zwei in dem Eigentum und Angelverwaltung von ZALAERDŐ g AG stehende Wasserreservoire mit Staumauer befinden sich in dem Komitat. Tägliche und wöchentliche Gebietskarte besitzend kann erlebnisreiches Angeln an den Seen mit der abwechslungsreichen Fischpopulation den Besuchern ermöglicht werden. Was die Raubfische betrifft, können Rapfen, Wels, Hecht und Zander, was aber die harmlosen Fischarten betrifft, können Schleie, Karpfen und Brachse auf beiden Seen gefangen werden.

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Angelverordnung 2024

Auf dem Wasserreservoir in Kistolmács und auf dem Szentpéterfölde-See wird es einem genehmigt, mit gültiger staatlicher Anglerkarte und Gebietskarte zu angeln.

Zeitliche Beschränkungen

Außer der Einhaltung der geltenden, auf die Arten bezüglichen Verbotszeiten wird einem genehmigt, vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang zu angeln. In der Nacht vom Samstag auf Sonntag wird einem genehmigt, in der Nacht zu angeln. Allgemeiner Angelverbot ist geltend an dem Tag von der Ansiedlung von Karpfen. Der auf Fischbewirtschaftung Berechtigte hat in einem begründeten Fall außerordentliches Angelverbot einzuführen. Gleich nach der Ansiedlung von Karpfen im Herbst wird einem genehmigt, ausschließlich Raubfische zu angeln. Die Fischbewirtschaftungsbehörde im Komitat Zala hat im Jahre 2024 die Enthebung von den Arten bezüglichen Verbotszeiten von Karpfen genehmigt. Es ist dem sowohl die Anglerhütte in Kistolmács, als auch die Anglerhütte in Szentpéterfölde in Anspruch genommenen Angler erlaubt, während seines Reservierungszeitraumes in der Nacht zu angeln.

Größenbeschränkungen

Laut der geltenden Rechtsvorschriften über Fischbewirtschaftung, außer Schleie, auf den in dem ganzen Jahr Artenverbot bezüglich ist.

Der mehr als 6 Kilogramm wiegende, ausgefangene Fisch – außer dem Fotografieren gleich nach dem Fangen – ist sofort in das Wasser nachsichtig zurückzulassen, Wels bedeutet eine Ausnahme davon.

Quantitätsbeschränkungen

Dem Erwachsenenangler (über 18) mit Tagesgebietskarte wird genehmigt, 2 Stücke aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung gehörenden einheimischen Fischarten, höchstens 2 Kilogramm aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung nicht gehörenden einheimischen Fischarten zu fangen.

Dem Erwachsenenangler mit Wochengebietskarte wird genehmigt, pro Tag 2 Stücke aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung gehörenden einheimischen Fischarten, höchstens insgesamt 6 Stücke zu fangen; pro Tag 2 Kilogramm aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung nicht gehörenden einheimischen Fischarten, höchstens insgesamt 6 Kilogramm zu fangen.

Dem Jugendangler mit Tagesgebietskarte (15-18) und dem Kinderangler (unter 15) mit Tagesgebietskarte wird genehmigt, 1 Stück aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung gehörenden einheimischen Fischarten, höchstens 2 Kilogramm aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung nicht gehörenden einheimischen Fischarten zu fangen.

Dem Jugendangler mit Wochengebietskarte (15-18) und dem Kinderangler (unter 15) mit Wochengebietskarte wird genehmigt, pro Tag 1 Stück aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung gehörenden einheimischen Fischarten, höchstens insgesamt 3 Stücke zu fangen; pro Tag höchstens 2 Kilogramm aus den zu der täglichen Stückzahlbeschränkung nicht gehörenden einheimischen Fischarten, höchsten insgesamt 6 Kilogramm zu fangen.

Andere Regeln

Die gefangenen und zu behaltenden Fische, die zu der täglichen Stückzahlbeschränkung gehören, gleich nach dem Fangen, aber die zu der täglichen Stückzahlbeschränkung nicht gehören, gleich nach der Beendigung des Angelns, sind in das Fangentagebuch einzuführen. Der Angler ist verpflichtet, den behaltenen Fisch entweder in Kescher oder in Maulfessel bis zur Beendigung des Angelns zu halten; der Angler ist verpflichtet, den nicht zu behaltenden Fisch sofort in das Wasser nachsichtig zurückzulassen.
Es ist verboten, den gefangenen und zu behaltenden Fisch mit einem anderen gefangenen Fisch auszutauschen! Bei dem Verlassen des Angelgebiets muss der behaltene Fisch getötet werden. In dem Interesse des Fischpopulation-Schutzes sind die Angler verpflichtet, Fischhamen und Hakenentferner zu benutzen.

Dem Erwachsenenangler wird genehmigt, höchstens mit 2 Stücken, mit höchstens 2 Haken ausgerüsteter Angelausrüstung zu angeln. Dem Jugendangler wird genehmigt, mit einem Stück, mit höchstens 2 Haken ausgerüsteter Angelausrüstung zu angeln. Dem Kinderangler wird genehmigt, mit einem Stück, mit einem einzackigen Floßhaken ausgerüsteter Angelausrüstung zu angeln.

Der das Angelgebiet verlassene Angler ist verpflichtet, seine Angelausrüstungen aus dem Wasser herauszunehmen, er darf keine andere Person mit ihrer Bewachung beauftragen.
Im Falle von Nachtangeln und beschränkten Sichtverhältnissen muss der Angelplatz beleuchtet werden.
Ködernetz- und Bootbenutzung sowie Lochangeln sind verboten! Angelsteg und Anglerunterkunft sind nicht anzulegen; keine Plätze sind zu reservieren! Es ist verboten, die Fische sowohl zu futtern als auch zu füttern!
Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber zu halten und den entstandenen Müll wegzuwerfen! Es ist verboten zu dem Wasserufer mit Kraftwagen zu fahren!

Individuelle Regeln

Wasserreservoir in Kistolmács
Es ist verboten, von dem Talsperrdamm, von dem Dammtor und auf dem mit Tafeln angesteckten Gebiet an der Kozár-Quelle zu angeln! Nachtangeln wird einem ausschließlich an der Verkehrsstraßenseite genehmigt.

Szentpéterfölde-See
Es wird einem genehmigt, an der Seite der Waldeisenbahn zu angeln. Allgemeiner Angelverbot ist im Monat von September in Kraft.